Dr. Harry Lövenich-Ciccarello

Vor einigen Tagen wurden in den USA ein neues Medikament zur Behandlung der Alzheimer Erkrankung zugelassen. 

Das Medikament Lecanemab wurde in einer großen Studie untersucht. Hierbei wurden 1795 Patienten entweder im 2 Wochen Rhythmus mit einer Infusion mit dem Wirkstoff oder mit Placebo – also einer Infusion ohne Wirkstoff – behandelt. Nach 18 Monaten Behandlung wurden die kognitiven Fähigkeiten (Denkfähigkeit) beider Gruppen verglichen. In der Gruppe, die mit dem Wirkstoff Lecanemab behandelt wurde, war die Verschlechterung etwa 27% weniger schnell vorangeschritten als in der Placebogruppe. Das heißt, dass das Medikament offenbar einen leichten schützenden Effekt hatte. Dem stand ein erhöhtes Auftreten von Hirnblutungen und Hirnschwellungen gegenüber. 

Die Verabreichung der Infusion sorgt für eine Entfernung einer bestimmten Faserform des Eiweißes Betaamyloid, dem eine oder wichtige Rolle bei der Entwicklung der Alzheimer Erkrankung zugeschrieben wird. 

Betaamyloid wird bei Alzheimer in Plaques abgelagert und führt zu einer Schädigung der Nervenzellen, die sich vor allem in Gedächtnisstörungen und anderen Denkstörungen äußert. 

Diese Ablagerungen entstehen viele Jahre vor dem Beginn der Symptome und können auch nachgewiesen werden in einer Nervenwasseruntersuchung oder mit speziellen bildgebenden Verfahren. 

In der Studie wurden Patienten mit einer leichten Alzheimer Demenz oder einem Vorstadium der Demenz genannt MCI (mild cognitive impairment) untersucht. 

In der EU ist das Medikament noch nicht zugelassen. Hierbei spielen neben der sehr hohen Kosten (mehr als 26.000 Euro im Jahr) die beschränkte Effektivität und das Risiko des Auftretens von ernsthaften Nebenwirkungen eine Rolle. In den letzten Jahren wurden auch mehrere andere Medikamente untersucht, die ähnlich wirken aber leider keinen schützenden Effekt auf den kognitiven Verfall zeigten. Aducanumab wurde in den USA auch zugelassen ohne nachweisbaren Effekt in Studien auf die kognitiven Fähigkeiten. Die Zulassung beruhte vor allem auf dem Nachweis der Entfernung des Betaamyloids in 2 Studien. Übrigens bedeutet eine Zulassung keineswegs dass die Kosten für die Verabreichung des Medikaments auch von den Krankenkassen übernommen werden. Dies ist derzeit auch in den USA noch nicht der Fall.

Illustration eines Kopfes, dem ein Puzzleteil fehlt
Gedächtnisstörungen bei Demenz

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